Heute: Der gesetzliche Mindestlohn
Der flächendeckende, branchenübergreifende gesetzliche Mindestlohn soll nach einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums zum 1. Januar 2015 kommen. Er soll 8,50 Euro betragen. Jedoch nicht alle Arbeitnehmer profitieren davon, denn es wird einige Ausnahmen geben, etwa für Praktikanten und Langzeitarbeitslose. Zudem ist es bis Ende 2016 noch möglich, per Tarifvertrag auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom Mindestlohn abzuweichen, so das BMAS.